Attraktiver, aufgeschlossener Baugrund in ruhiger, sonniger Lage in Ibm / Eggelsberg

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  • Preis: € 169.000,00
  • Adresse: Keine Adresse

Beschreibung

Bei Interesse fordern Sie bitte ausschließlich per E-Mail an m.schnaitl@gmx.at unter Anführung der vollständigen Daten des Kaufinteressenten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer) die Verkaufsunterlagen mit weiteren Informationen zum Verkaufsgegenstand an.

Das Grundstück befindet sich in ruhiger, sonniger Lage am Rande einer kleinen Siedlung im Ortsgebiet von Ibm, der zweitgrößten Ortschaft der Marktgemeinde Eggelsberg. Eggelsberg liegt verkehrsgünstig im Oberen Innviertel. Die nächstgelegenen Städte sind: Mattighofen (15 Min.), Braunau am Inn (25 Min.), Burghausen (25 Min.), Oberndorf (20 Min.), Salzburg (40 Min.).
Der Gemeindehauptort Eggelsberg weist eine ausgezeichnete Infrastruktur auf: mehrere Lebensmittelmärkte, Diskontmarkt, Drogeriemarkt, Blumengeschäft, Schuhgeschäft, Bau- und Gartenmarkt, Brauerei, Bar, Frisör, Kfz-Werkstätten, Tankstellen. Kindergarten, Volks- und Mittelschule, Allgemeinmediziner, Zahnarzt, Tierarzt, Seniorenzentrum, Restaurants, Bäckerei, Fleischerei, Bank- und Postfiliale sind in wenigen Auto- oder Fahrradminuten, die nächstgelegenen Bahnanschlüsse in Lamprechtshausen oder Mattighofen in 15 bzw. 20 Autominuten erreichbar. Für Freizeitaktivitäten bieten sich viele Möglichkeiten: Schwimmen im nahegelegenen Freibad Heratinger See, Fußball oder Tennis in den hiesigen Vereinen, unterschiedliche Laufstrecken, ausgedehnte Radtouren, sanfte Wanderungen, Yoga, reges Vereinsleben in der Gemeinde.

Zum Verkauf steht ein aufgeschlossenes, ebenes Baugrundstück in der Ortschaft Ibm, Marktgemeinde Eggelsberg, Bezirk Braunau am Inn, mit kompaktem, nahezu quadratischem Grundriss. Der Verkauf erfolgt privat, eine Maklerprovision fällt nicht an.
 
Gemäß Flächenwidmungsplan Nr. 4 der Marktgemeinde Eggelsberg ist die gegenständliche Liegenschaft als Bauland – Wohngebiet (W) gewidmet. Es besteht Baupflicht (7 Jahre). Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, die Bebauung richtet sich somit nach der Oö. Bauordnung. Das Grundstück ist im Sinne des § 25 Abs. 4 Oö. ROG 1994 aufgeschlossen.

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